Die ZüF-Gebührenordnung wird vom erweiterten Vorstand beschlossen und gilt in der jeweils gültigen Fassung für alle ZüF-Teilnehmer.
Für Nichtmitglieder des ZüF-Vereins gelten gegenüber den o.g. Gebühren um 20% erhöhte Gebührensätze.
Wird bei einem Teilnehmer trotz wiederholter Mahnung und Fristsetzung, Zahlungsverzug festgestellt, können Partien des betreffenden Teilnehmers von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.
Aktuelle ZüF-Handlungsanweisungen 2024 stehen zum Download bereit
Neue Versandanschrift für ZüF-Proben ab 1.7.2024: ZüF-Proben-Verwaltung, Forstbetrieb Staudinger GmbH, Guggenberg 4, 84529 Tittmoning (nicht mehr AWG Teisendorf!)
An Saatguternter: Bei Interesse an einer ZüF-Ernte an Fagus orientalis (außerhalb D) bitte Anmeldung bis 15.08.2024 bei der ZüF-Geschäftsstelle
Geschäftstelle:
Aspachstr. 8a, 89290 Buch
07343 / 92 93 51
07343 / 92 93 52
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.