Die ZüF-Gebührenordnung wird vom erweiterten Vorstand beschlossen und gilt in der jeweils gültigen Fassung für alle ZüF-Teilnehmer.
Für Nichtmitglieder des ZüF-Vereins gelten gegenüber den o.g. Gebühren um 20% erhöhte Gebührensätze.
Wird bei einem Teilnehmer trotz wiederholter Mahnung und Fristsetzung, Zahlungsverzug festgestellt, können Partien des betreffenden Teilnehmers von der Zertifizierung ausgeschlossen werden.
ZüF-Datenbank: ab 16.12.24 wenden Sie sich für Anwendungs-Anfragen bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Markierung der Erntebäume erfolgt in der Saison 2025/2026 (Reifejahr 2025) in blau
Die ZüF-Handlungsanweisungen stehen zum Download bereit