Verfahrensablauf
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Das ZüF-Verfahren zur Anzucht von Forstpflanzen mit überprüfbarer forstlicher Herkunft beruht im Wesentlichen auf drei Säulen: der Gewinnung und Hinterlegung von Referenzproben bei der Saatguternte und an anderen Stellen des Produktionsprozesses (z.B. nach der Saatgutaufbereitung, bei der Pflanzenlieferung), der genetischen Vergleichsanalyse und der Datenbank-Dokumentation.
Die bei der Saatguternte gewonnenen Referenzproben werden am Ernteort unter hoheitlicher Aufsicht verplombt und über mehrere Jahre hinweg bei einem neutralen Dienstleister für Probenlagerung archiviert. Zudem kann jeder Pflanzenabnehmer bei der Anlieferung „ZüF-zertifizierter“ Forstpflanzen die Ziehung einer Pflanzenprobe nach den ZüF-Richtlinien verlangen bzw. vornehmen. Diese Pflanzenproben werden ebenfalls in der ZüF-Probenverwaltung eingelagert, so dass eine Überprüfung der Herkunft der Forstpflanzen mittels genetischer Analysen anhand der hinterlegten Referenz-Saatgutproben jederzeit möglich ist.
Werden alle Verfahrensregeln bei der Produktion zur fertigen Forstpflanze lückenlos eingehalten (u.a. ordnungsgemäße Probenziehung, Dokumentation in der online-Datenbank), erhalten die Pflanzenpartien das „ZüF-Zertifikat“.
Die Teilnahme am ZüF Verfahren steht allen gemäß der EU-Richtlinie 1999/105/EG angemeldeten Betrieben offen. Für Betriebe in Deutschland gilt die Anmeldung nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG). Eine Mitgliedschaft im ZüF-Verein ist für die Verfahrensteilnahme nicht erforderlich. Mitglieder können Forstbaumschulen und Forstsaatgutunternehmen werden, die ihren Sitz im Geschäftsbereich des ZüF e.V. haben.
Die 3 Säulen des Zertifizierungssystems

Rückstellproben
Sicherstellung von Referenzproben ab der Saatguternte

Genetische Analysen
Genetische Vergleichsuntersuchungen
Saatgut <--> Pflanzen

Internetdatenbank
in der alle Vorgänge zeitnah dokumentiert werden (z.B. Saatguternteanmeldung, Besitzwechsel, ZüF-Zertifikat)





