Das ZüF-Verfahren ist anwendbar für die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten mit nationaler Bedeutung (mit Ausnahme der Gattung Pappel). Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Arten integriert, die u.a. vor dem Hintergrund des Klimawandels interessant sind: Elsbeere, Ulmenarten, Atlaszeder. Zug um Zug wird diese Baumartenpalette erweitert nach Bedarf der Forstpraxis. So befinden sich seit 2022 die Flaumeiche sowie seit Herbst 2023 die Baumhasel und die Schwarznuss In einem ZüF-Probelauf.
Neue Baumarten im Probelauf ab Herbst 2024 (für Ernten in Deutschland): Feldahorn und Tulpenbaum
Markierung der Erntebäume erfolgt in der Saison 2024/2025 (Reifejahr 2024) in orange
Aktuelle ZüF-Handlungsanweisungen 2024 stehen zum Download bereit
Neue Versandanschrift für ZüF-Proben ab 1.7.2024: ZüF-Proben-Verwaltung, Forstbetrieb Staudinger GmbH, Guggenberg 4, 84529 Tittmoning (nicht mehr AWG Teisendorf!)