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Baumarten im ZüF-Verfahren

blaetter punkt Baumarten im ZüF-Verfahren

Das ZüF-Verfahren ist anwendbar für die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten mit nationaler Bedeutung (mit Ausnahme der Gattung Pappel). Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Arten integriert, die u.a. vor dem Hintergrund des Klimawandels interessant sind: Elsbeere, Ulmenarten und Atlaszeder. Zug um Zug wird diese Baumartenpalette erweitert nach Bedarf der Forstpraxis. So befinden sich zur Zeit u.a. Baumhasel und Flaumeiche In einem ZüF-Probelauf, bei dem entsprechende Verfahrensregeln und Handlungsanweisungen erarbeitet werden.

  Hinweise für ZüF-Teilnehmer